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NSA: Generalbundesanwalt ermittelt doch und setzt falsche Prioritäten

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Möglicherweise durch den Druck der Presseberichterstattung hat sich Generalbundesanwalt Harald Range nunmehr doch dazu entschlossen, gegen die illegale Aushorchung durch die NSA ein Ermittlungsverfahren einzuleiten (siehe vorheriger Bericht bei menschenrechte.eu hier). Allerdings möchte er seine Ermittlungen auf das Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Merkel beschränken und ausgerechnet die gegen die Bevölkerung des gesamten Landes gerichtete Massenüberwachung aus seinen Ermittlungen fernhalten.

 

Damit setzt der Generalbundesanwalt falsche Prioritäten und zeigt ein bedenkliches Demokratieverständnis. Denn tatsächlich ist das Abhören der Bundeskanzlerin zwar inakzeptabel und sicherlich strafwürdig, das eigentliche Verbrechen liegt aber in der Massenüberwachung der Bevölkerung. Diese gegen das gesamte Land gerichteten Straftaten scheint der Generalbundesanwalt weder aufklären noch stoppen zu wollen. Dies legt jedenfalls die Sachlage nahe, dass er nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

 

Vor diesem Hintergrund scheint das Ermittlungsverfahrens wegen des Handys der Bundeskanzlerin eher als eine Art Ruhigstellung zu sein. Ein eigentlich zu forderndes aktives Engagement der Generalbundesanwaltschaft bei der Aufklärung und Beendigung von gegen die Bevölkerung des gesamten Landes gerichteten Straftaten und Spionagetätigkeit ist derzeit nicht erkennbar. 

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