BND-Affäre: Politiker wissen um ihre Erpressbarkeit
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In einem vorherigen Artikel auf menschenrechte.eu war bereits argumentiert worden, dass die Überwachung durch NSA & Co zu nichts geringerem als zu der Außerkraftsetzung der Demokratie führt. Einer der Mechanismus, über den die Überwachung die Demokratie außer Kraft setzt, ist nach dieser Argumentation das Wissen der überwachten Entscheidungsträger über ihre Überwachung und ihre daraus resultierende Beeinflussbarkeit und Erpressbarkeit:
„Sämtliche Männer und Frauen, die den Willen der Bevölkerung in Parlamenten repräsentieren sollen, müssen und werden davon ausgehen, dass sie überwacht werden, dass Informationen über ihr politisches, wirtschaftlicher und privates, einschließlich sexuelles Leben durch NSA und GCHQ gesammelt und ausgewertet werden. Für jeden Menschen gibt es den ein oder anderen Sachverhalt seines privaten Lebens, den er aus den unterschiedlichsten Gründen nicht an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt haben möchte. Das Wissen darum, dass solche Sachverhalte bei den Geheimdiensten gespeichert sind, wird das Handeln der politischen Repräsentanten nicht unbeeinflusst lassen. Mindestens bei sämtlichen Entscheidungen, die unmittelbar oder mittelbar die abhörenden Staaten betreffen – insofern bei einem großen Anteil an Entscheidungen – wird das Wissen um die Überwachung das eigene Handeln mitbestimmen. Ein unabhängiges Handeln der Mitglieder unserer Parlamente ist damit aus psychologischer Sichtweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Eine tatsächliche Repräsentanz des Willens der Bevölkerung ist nicht mehr möglich, wenn die Repräsentanten aus Gründen subjektiv erlebter Erpressbarkeit heraus handeln.“
E steht nunmehr außer Frage, dass der BND für die NSA gezielt die Kommunikation europäischer Unternehmen und Politiker aushorchte. So spektakulär die neu bekannt gewordenen Sachverhalte auch sind, so sind sie tatsächlich nicht überraschend. In Anbetracht des Ausmaßes der weltweiten Überwachung und der bekannten Kooperation der bundesdeutschen Dienste mit dieser stand die Tatsache der Überwachung längst fest.
Die Überwachung kann und wird den Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik nicht entgangen sein. Als Menschen können sie sich in ihren Entscheidungsprozessen von ihrem Überwachungs-Wissen nicht vollständig frei machen. Es wird ihre Entscheidungen betreffen, mindestens diejenigen, die aus ihrer subjektiven Sichtweise die Überwacher mit betreffen. Die Überwachung ist auf diese Art und Weise tiefgreifend in unser politisches System eingedrungen und macht eine demokratische Staatsordnung unmöglich.
Auf die Aufdeckung eines weiteren Beleges für die systematische und alles umfassende Überwachung, wird möglicherweise mit einem Bauernopfer reagiert werden. Der Chef des Bundesnachrichtendienstes Schindler wird wohl früher oder später gehen müssen. Die offizielle Empörung über die Überwachung dient aber eher zur Beruhigung derjenigen, die sich echt empören. Vorsorglich empören sich nun öffentlich auch die Unempörten, um die Empörung der echt Empörten zu lindern. Im Ergebnis wird alles beim alten bleiben. Die Überwachung wird unverändert fortdauern - bis zum nächsten Empörung-Spiel.
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Kommentar von MIMI |
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Die Tat ist ein Unternehmensdelikt, bei dem der Versuch genauso bestraft wird wie die Vollendung. Zudem ist auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.
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(lt. Wikipedia)
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