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Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.

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„Sicheres Drittland“ Türkei: Vier Fehler der westlichen Staatengemeinschaft und die notwendige Umkehr

Verfasser Guido F. Gebauer analysiert die vier entscheidenden Fehler der westlichen Staatengemeinschaft, die maßgeblich den Zusammenbruch des jahrelangen Demokratisierungsprozesses in der Türkei verursachten. Aus seiner Analyse leitet er Möglichkeiten ab, wie die westliche Staatengemeinschaft durch einen Kurswechsel der Eskalation entgegenwirken und so Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei fördern könnte. Der Beitrag warnt vor einer Politik des Zuschauens und des „Weiter so“, um den Flüchtlingsdeal mit der Türkei zu retten. Für diesen Deal hätten die EU-Staaten einstmals den sicheren Drittstaat Türkei erfunden, ein Land, welches weder damals noch heute existiert habe. Mit ihrem Kurs hätten die EU-Staaten letztlich die Eskalation in der Türkei befördert. Gleichzeitig hätten sie für sich selbst Glaubwürdigkeit als Vertreter von Menschenrechten, Wahrhaftigkeit und Rechtsstaatlichkeit verspielt. Eine Kurskorrektur sei daher überfällig.

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