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Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.

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Umgang mit den Straftätern von Köln: Resozialisierung statt unwirksamer Härte

Kriminelle Ausländer sollen abgeschoben werden, lautet die allseits erhobene Forderung. Nach dieser Logik wäre es offenbar ein Gewinn, wenn Straftaten auf andere Länder verlagert werden. Dies erinnert an die Abschiebung islamistischer Fundamentalisten in Länder, die breits genug mit Terrorismus und Krieg zu kämpfen haben. Manche nennen dies "notwendige Härte", andere nennen es "Terrorexport made in Germany". In der aufgeregten Diskussion werden Maßstäbe verkannt und Prinzipien des Rechtsstaates über Bord geworfen. Die eigentlich wesentliche Frage, wie sexuelle Übergriffe und andere Straftaten verhindert und Täter gebessert werden können, geht in der Diskussion unter. Dabei zeigt der internationale Forschungsstand eindrücklich auf, dass Maßnahmen der Härte bei der Kriminalitätsprävention unwirksam sind, aber durch wissenschaftlich begründete und maßvolle Interventionsmaßnahmen Rückfälligkeit signifikant abgesenkt werden kann. Es ist in Anbetracht der Vorfälle von Köln an der Zeit, den Populisten nicht mehr das Feld zu überlassen, sondern für wirksame Maßnahmen der Kriminalitätsprävention zu plädieren.

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